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Rechtsmissbräuchliche Abmahnung des Apothekers Hartmut Wagner - Rechtsanwalt Christoph Becker

Durch einen Mandanten, der mehrere Apotheken betreibt, wird mir eine Abmahnung eines angeblichen Apothekers Hartmut Wagner, der in Schwäbisch Gmünd eine "Brücken-Apotheke" berteiben will, vorgelegt.

 

Die Abmahnung, die durch einen Rechtsanwalt Christoph Becker aus Leipzig ausgesprochen wird, ist offenkundig rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 1 UWG. Mit der Abmahnung werden u. a. Rechte geltend gemacht, die dem Hartmut Wagner unter keinem denkbaren Aspekt zustehen können. Darüber hinaus ist ihr eine nicht ausgefüllte Blankovollmacht beigefügt, die weder erkennen läßt, womit der Rechtsanwalt Becker bevollmächtigt worden sein soll, noch viel weniger, wer der angebliche Gegner sein soll.

 

Entsprechend zeigt ein erste Suche bei Google, dass es sich offenbar um eine Abmahnwelle - wenn nicht sogar eine Abmahnlawine oder einen Abmahntsunami - handelt.

 

Ich habe Rechtsanwalt Becker daher aufgefordert, die Ansprüche fallen zu lassen und anzuerkennen, dass meinem Mandanten die Kosten meiner Inanspruchnahme zu ersetzen sind. Die Reaktion ist nichts anderes, als ein panisches Zurückrudern. Der Kollege teilt mir mit:

 

"Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

wir dürfen Sie im Namen unseres Mandanten darüber informieren, dass wir im o. a. Rechtsstreit alle Fristen hiermit aussetzen, da nächste Woche zentrale Vergleichsverhandlungen mit den Apothekerverbänden und anderen großen Beteiligten  stattfinden sollen. Wir gehen davon aus, dass Sie stillschweigend ebenfalls alle laufenden Fristen aussetzen, bis die Vergleichsverhandlungen beendet sind. Eine Information der Medien und eine Einladung erfolgt durch die Apothekerverbände."

 

 

mö, 08.12.2014

 

UPDATE 09.12.2014: RA Becker nimmt die Abmahnungen zurück und kündigt an, dass sein Mandant seine Geschäftstätigkeit einstellen wird. 

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